Die Retourkutschenpferde vergaloppieren sich..

03.08.2009 22:44, schreibt "ein besonderer fan" (anonym)
Hallo Claus,
ich finde Deine Beiträge genauso treffend, wie Dein Geklimper auf Deinem Klavier.

Mein Kommentar (gekürzt):
"Klimpere nie!" Robert Schumann, "Musikalische Haus- und Lebensregeln"
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04.08.2009 14:01, schreibt "Klugscheisser aus Palingen" (anonym)
Um dem Beitrag Provinzposse mal etwas Substanz zu geben:
Wie es scheint gehören Sie ja tatsächlich zu den "naiven Autofahrern"´, denn das Erwerben des Führerscheines ist kein Freifahrtschein auf immer, es verpflichtet vielmehr den Besitzer sich auch zukünftig immer auf dem Laufenden zu halten was Verkehrzeichen anbelangt.
Was mich an solchen Beiträgen besonders freut, ist die Tatsache, dass sich der Verfasser dann auch immer gleich selbst als Unwissenden entarnt.
Wie unschwer an dem Foto zu erkennen, handelt es sich bei der Brücke um einen Engpass der auch noch bezüglich des entgegenkommenden Verkehrs schwer einzusehen ist. Aus diesem Grunde wurde eine Geschwindigkeit von 30 Km/h vorgeschrieben.
Der kluge Autofahrer indess wird also nicht nur vorsichtig fahren, sondern schwächeren Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll gegenüber sein.
Also, kommt mir ein Fahrzeug auf der Brücke entgegen, dem es vielleicht schwer fällt rückwärts zu fahren, dann tue ich das selbst.
Jetzt zu dem Thema Reitverbotsschild: Für Sie Herr Porath bedeutet das Schild, ich zitiere Sie aus Ihrem Beitrag:"Naive Autofahrer - wie ich - denken nun, dass sie mit Pferden auf dieser Brücke nicht zu rechnen haben."
Stimmt leider so nicht, der Gesetzgeber spricht hiermit ein REITVERBOT aus. Das Führen von Pferden oder auch anderen Tieren ist durchaus erlaubt. Führen von Tieren kann auch das Treiben einer ganzen Herde bedeuten, dann dürfen sogar mehr als zwei Tiere nebeneinander geführt werden, im Gegensatz zum Reiten oder auch Radfahren, das dürfen nie mehr als 2 sein.
Das bedeutet also, wenn ich über diese Brücke fahre, muss ich selbstverständlich auch mit Pferden rechnen.
Also Herr Porath, wenn der Verkehrsrichter der Reiterin die Verkehrsregeln erklärt, kann er ja vielleicht Ihnen auch gleich noch eine "Nachhilfestunde" erteilen.
Desweiteren sollte auf dieser Strecke öfter mal eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt werden. Könnte mir vorstellen, dass es da den einen oder anderen Verkehrssünder erwischt ;-))

Anbei dann noch den Paragraphen der StVO, zum Nachrecherchieren:
In § 42 StVO, VZ 256 (Verbot für Reiter) nennt er genau nur diese eine Art, nämlich das Reiten.
Das Reiten, nicht aber das Führen von Pferden oder das Treiben und Führen von Vieh wird hier
verboten.

gez. Klugscheisser


Mein Kommentar:
Hallo "Klugscheisser"
Sich selber so zu nennen ist einfach grandios, Note 1+ mit*.
1:0 damit für Sie, das kann (und möchte) ich nicht überbieten! ,-)

Ansonsten ist Ihr Beitrag leider etwas lang(wierig) und am Thema vorbei:
Wären die Pferde, so wie schon so mancher Autofahrer, dem ich mit meinem Transporter (!) auf dieser engen Brücke begegnet bin, rechts gewesen, wären auch wir hübsch aneinander vorbeigekommen -
und ich hätte mir fürs Sommerloch selber etwa ausdenken müssen. :-(

Aber es ist gut, dass Sie sich für das bald stattfindende Gespräch mit dem Ordnungsamt schon mit einigen §en vertraut gemacht haben. Viel Erfolg dabei! Das sage ich nicht ganz uneigennützig, denn vielleicht wollen meine drei Frauen ja auch mal den Palinger Weg langreiten?!? :-)

Liebe Grüße! Klaus Porath

PS Dass ich selber selten zu langsam fahre ist unter "Lachen ist gesund" (unter privat) dokumentiert. Link: "Bad Segeberger Polizei" Und (versprochen!) Ich rechne auf dieser Brücke ab sofort mit ALLEM! Mit Ihnen, mit Elefanten, Schafherden, Astronauten ... und Engländern (ganz links! ;-)
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04.08.2009 14:51, wieder der "Klugscheisser"
Und hier nochmal der Nachtrag zu Ihrem Nachtrag:
Das Aufstellen des Reitverbots im Palinger Weg galt nur für den Zeitraum der Bauarbeiten. das war im Jahr 1998. Es hatte nur vergessen die Schilder wieder abzunehmen. Das Ordnungsamt kennt nicht einmal mehr seine eigene Beschlüsse.
gez. Klugscheisser


Mein Kommentar:
So ist es wohl! Das Amt in Schönberg mutmaßt, dass die "Sondergenehmigung" in Grevesmühlen ausgestellt wurde, wundert sich aber, vorher nicht konsultiert worden zu sein...
Wie gesagt: Ich hoffe auf ein konstruktive Klärung.
PS Jetzt wird aber nicht gebaut, also muß es einen anderen Grund für das Reitverbot geben, oder? Vielleicht weil man abgesessen Pferde am Zügel besser rechts führen kann und auch nicht von der Brücke fällt? ,-)))))
1:1 Ausgleich
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05.08.2009 13:49, wieder "Klugscheisser" (gekürzt)
Das wird ja immer interessanter. Sie Herr Porath halten also Geschwindigkeitsübertretungen für ein Kavaliersdelikt und finden es auch noch schick die Fotos eigener Vergehen auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen...

... Und noch eins frage ich mich; warum zieht man als großer Musiker denn auf's Land, wenn das hier alles so provinziell ist? :((((
gez. Klugscheisser

Mein Kommentar:

Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen
(oder wie heißt das in den LN immer so schön? :-)
Ja, Sie waren wieder etwas wenig poientiert und sind auch wieder vom Thema abgekommen,
aber trotzdem:
Zu 1) Ja, ich halte 15 km/h tatsächlich für ein Kavaliersdelikt und kein ""Vergehen"". Der Gesetztgeber scheint mir recht zu geben: ich schreibe dies Zeilen nicht aus dem Zuchthaus! ,-)
40.000 km pro Jahr (seit 15 Jahren, und das nicht nur auf immer dem selben Weg zur Arbeit) haben mich zu einem sehr sicheren Autofahrer gemacht. Unfallfrei.

Auf dem Palinger Weg fahre ich meiner Familie immer zu langsam.

Warum wir aufs Land gezogen sind, ist eine super Vorlage,
die ich gerne verwandel: Wegen des Reitstalls gegenüber! :-)))
2:1 für mich
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05.08.2009 17:08, schreibt Kannichnichglauben
Als verantwortungsvoller Mensch sollte jeder Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen, insbesondere auf Minderjährige. Es ist keine große Kunst mit einem Auto Tiere und Menschen wegzudrängeln. Wenn man bedenkt, dass, wären die Pferde geführt worden, ihr Auto mit Sicherheit eines der Mädels erwischt hätte, wird die sogenannte Posse zu einem schwerwiegenden Fehlverhalten Ihrerseits und sollte strafrechtlich verfolgt werden.


Mein Kommentar:

"wenn", "wäre", "mit Sicherheit", "hätte" .... Alles blanker Unsinn!

1. Es war kein "Mädel" sondern eine junge Dame von 21 Jahren.
2. Es gab keine Gefahr.
Ich bin stehen gebliegen, die Reiter haben die Straßenmitte verlassen und sind an mir vorbeigeritten.
Ohne die nicht sehr damenhafte und beleidigende Geste gäbe es keine Anzeige & keine "Sommerlochposse".



Spätestens ab hier war dann alles gesagt und die Show zuende.
Die ernsten Seiten des Themas entscheiden eh die Behörden!
Und ob die auf "Klugscheisser" stehen wage ich zu bezweifeln...

und jetzt soll es bitte wieder lustig werden!

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